Der Verkauf von Wildkräutern ist in Polen legal, aber nur für ungeschützte Arten und nur im Rahmen des Lebensmittelrechts. Am einfachsten bringst du deine Ernte zu einem Kräuteraufkäufer (skup ziół). Der Direktverkauf an Kunden bedeutet, ein Lebensmittelunternehmen zu führen. Eine harte Regel gilt für jeden Weg: Du darfst nicht behaupten, dass ein Kraut gegen irgendetwas hilft.
Was polnische Kräuteraufkäufer zahlen
Aufkäufer zahlen für frisches (nasses) Material oder für getrocknetes, gereinigtes Material. Beispielpreise aus zwei Preislisten von 2026, in polnischen Złoty pro Kilo (1 PLN entspricht etwa 0,23 EUR):
| Material | Frisch (PLN/kg) | Getrocknet (PLN/kg) | Aufkäufer, Datum |
|---|---|---|---|
| Lindenblüten | 18,00 | k. A. | Zioła Siedleckie, August 2026 |
| Brennnesselblatt | 2,00 | k. A. | Zioła Siedleckie, August 2026 |
| Löwenzahnblatt | 1,50 | k. A. | Zioła Siedleckie, August 2026 |
| Hagebutte | 6,00 | k. A. | Zioła Siedleckie, August 2026 |
| Mädesüßblüte | 3,50 | k. A. | Zioła Siedleckie, August 2026 |
| Schafgarbenkraut | 4,00 | 15,00 | Zioła Siedleckie / Dary Natury |
| Walderdbeerblatt | 10,00 | 25,00 | Dary Natury, 19.10.2026 |
| Löwenzahnwurzel (konventionell) | 4,00 | 22,00 | Dary Natury, 19.10.2026 |
| Löwenzahnwurzel (Bio) | 6,00 | 30,00 | Dary Natury, 19.10.2026 |
Mehrere Kilo frische Blätter trocknen auf etwa 1 kg ein, deshalb wird getrocknetes Material um ein Mehrfaches besser bezahlt. Aufkäufer nehmen nur Arten von ihrer aktuellen Liste und legen ihre eigenen Anforderungen an Sauberkeit und Feuchtigkeit fest. Ruf an, bevor du sammelst. Wurzeln darfst du nur mit Zustimmung des Grundeigentümers ausgraben, nicht in einem Staatswald.
Was du nicht verkaufen darfst
- Wild wachsende geschützte Arten, wie Bärlauch oder Sanddorn, ohne Genehmigung der RDOŚ oder der GDOŚ. Die Verordnung verbietet Verkauf, Feilbieten und Besitz. Bärlauch, den du selbst angebaut hast, darfst du verkaufen.
- Pflanzen aus Nationalparks und Schutzgebieten, in denen das Sammeln verboten ist.
- Größere Mengen aus einem Staatswald ohne Vereinbarung mit dem Forstamt. Das Waldgesetz (Art. 27) verlangt für das Sammeln zu gewerblichen Zwecken eine solche Vereinbarung.
- Alles, was du nicht sicher bestimmen kannst, und Pflanzen von belasteten Orten.
Registrierung nach Lebensmittelrecht
Kräuter, die gegessen oder als Aufguss getrunken werden sollen, sind Lebensmittel. Polnische Gesundheitsinspektoren behandeln das Sammeln von Waldprodukten und die Lieferung an einen Verarbeitungsbetrieb als Primärproduktion. Wer Lebensmittel herstellt oder in Verkehr bringt, muss beim Kreis-Gesundheitsinspektor die Eintragung in das Betriebsregister beantragen (Lebensmittelsicherheitsgesetz, Art. 61 und 62). Die Registrierung ist kostenlos. Wer ohne sie arbeitet, riskiert eine Geldbuße von 1000 bis 5000 PLN (Art. 103). Die Vorschriften sagen nicht klar, ob jemand, der gelegentlich die eigene Ernte zu einem Aufkäufer bringt, sich registrieren muss. Frag bei deiner Kreis-Gesundheitsaufsicht (PSSE) nach.
Wer Tüten mit getrockneten Kräutern an Kunden verkauft, online oder auf einem Markt, muss die Kennzeichnungsregeln für Lebensmittel einhalten. Auf dem Etikett müssen unter anderem Bezeichnung, Menge, Mindesthaltbarkeitsdatum und die Angaben zum Hersteller stehen. Der Verkauf von Kräutern als Nahrungsergänzungsmittel erfordert eine gesonderte Anzeige beim Hauptgesundheitsinspektor (Główny Inspektor Sanitarny).
Das Verbot gesundheitsbezogener Aussagen
EU-Recht verbietet es, einem Lebensmittel die Eigenschaft zuzuschreiben, eine menschliche Krankheit zu verhüten, zu behandeln oder zu heilen (Verordnung 1169/2011, Art. 7 Abs. 3). Die Verordnung 1924/2006 lässt gesundheitsbezogene Angaben nur zu, wenn sie zugelassen und im EU-Register aufgeführt sind. Angaben zu Pflanzen (Botanicals) stehen im Register mit dem Vermerk „on hold“ (zurückgestellt). Es sind rund 2000, und die Europäische Kommission hat ihre Prüfung seit mehr als zehn Jahren nicht abgeschlossen. Sie sind nicht zugelassen, und ihre Verwendung nach den Übergangsregeln ist rechtlich umstritten. Am sichersten ist es, sie nicht zu verwenden.
Wenn du ein Produkt so darstellst, als könne es Krankheiten verhüten oder behandeln, behandelt es das polnische Arzneimittelgesetz (Art. 2 Pkt. 32) als Arzneimittel. Ein solches Produkt braucht eine Zulassung, und die Werbung für Arzneimittel ist streng geregelt (Art. 52 ff.). Traditionelle pflanzliche Arzneimittel haben nach der Richtlinie 2004/24/EG eine vereinfachte Registrierung (Art. 20a des Arzneimittelgesetzes). Sie verlangt unter anderem den Nachweis einer mindestens 30-jährigen Anwendung, davon 15 Jahre in der EU, und steht jemandem, der getrocknete Kräuter von der Wiese verkauft, nicht offen.
In der Praxis heißt das: Sag, was die Pflanze ist, woher sie stammt, wann sie gesammelt wurde und wie man sie in der Küche verwendet. Sag nicht, wogegen sie hilft, was sie unterstützt, behandelt oder lindert.
Steuern in Polen
Einkünfte aus dem Verkauf von pflanzlichen Rohstoffen und wild wachsenden Waldkräutern, Beeren, Waldfrüchten und Waldpilzen, die du selbst oder mit nahen Familienangehörigen gesammelt hast, sind von der Einkommensteuer befreit (polnisches Einkommensteuergesetz PIT, Art. 21 Abs. 1 Pkt. 72). Die Befreiung gilt für Rohstoffe aus eigenem Sammeln, nicht für verarbeitete Produkte oder Kräuter, die du von anderen gekauft hast. Wenn du regelmäßig verkaufst, frag beim Finanzamt nach, ob du ein Gewerbe anmelden musst.
Neuartige Lebensmittel
Die Pflanzen in unserem Kalender werden in Europa seit langem gegessen. Neuartige Lebensmittel (Novel Food) sind Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 in der EU nicht in nennenswertem Umfang verzehrt wurden, und sie brauchen eine EU-Zulassung. Sieh im Katalog der Europäischen Kommission nach, wenn du einen ungewöhnlichen Pflanzenteil oder einen Extrakt verkaufen willst.
Quellen
- Dary Natury: Ankaufsliste für Kräuter, 19.10.2026 (auf Polnisch)
- Zioła Siedleckie: Ankaufspreise, August 2026 (auf Polnisch)
- Polnisches Lebensmittelsicherheitsgesetz, konsolidierte Fassung 2026 Pos. 1399
- Polnisches PIT-Gesetz, konsolidierte Fassung 2026 Pos. 592, Art. 21 Abs. 1 Pkt. 72
- Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben
- Europäische Kommission: EU-Register der gesundheitsbezogenen Angaben
- Richtlinie 2004/24/EG über traditionelle pflanzliche Arzneimittel
- Vitafoods Insights: zurückgestellte Botanical-Angaben (2024)
- Europäische Kommission: Novel-Food-Statuskatalog
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